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Wissen · LMIV-Allergen

LMIV in der Konditorei: 14 Allergene, Pflichten und Bussgeld-Praxis

Die LMIV (EU-VO 1169/2011) regelt die Allergen-Kennzeichnung von Lebensmitteln. In der Konditorei betrifft sie jede Hochzeitstorte, jede Praliné-Box und jede Theken-Auslage. Dieser Leitfaden fasst die Pflichten knapp und praktisch zusammen.

1. Was ist die LMIV?

Die Lebensmittel-Informationsverordnung der EU (1169/2011) ist seit 13.12.2014 in Kraft. Sie schreibt die Kennzeichnung von 14 Allergen-Hauptgruppen vor — egal ob es sich um eine verpackte Praline oder eine lose Hochzeitstorte handelt. Verstöße werden durch Lebensmittel-Überwachungsbehörden geahndet; das Bussgeld kann 4-stellig werden.

2. Die 14 Allergen-Hauptgruppen

Pflicht-Kennzeichnung gilt für:

  1. Glutenhaltige Getreide
  2. Krebstiere
  3. Eier
  4. Fische
  5. Erdnüsse
  6. Sojabohnen
  7. Milch (inkl. Laktose)
  8. Schalenfrüchte (Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, …)
  9. Sellerie
  10. Senf
  11. Sesamsamen
  12. Schwefeldioxid & Sulfite
  13. Lupinen
  14. Weichtiere

Für die Konditorei besonders relevant: Gluten, Eier, Milch, Schalenfrüchte, Sojabohnen, Lupinen und Sulfite.

3. Lose Ware vs. verpackte Ware

Lose Ware (Theken-Auslage, Hochzeitstorte mit Anschnitt vor Ort) verlangt einen schriftlichen Aushang oder eine Speisekarten-Liste mit den Allergenen jedes Erzeugnisses. Verpackte Ware (12er-Praliné-Box) verlangt eine vollständige Zutatenliste mit fett-hervorgehobenen Allergen-Hauptgruppen, MHD, Loskennzeichnung und Hersteller-Adresse.

4. Theken-Aushang: Pflicht oder Kür?

In Deutschland ist ein Theken-Aushang (auf Tafel, Speisekarte oder Buchstaben-Code) Pflicht für lose Ware. Bayern und Baden-Württemberg haben länderspezifische Auslegungen — die IHK Frankfurt und IHK Darmstadt empfehlen schriftlichen Aushang plus mündliche Auskunftsbereitschaft des Verkaufspersonals.

5. Bussgeld-Praxis aus IHK-Quellen

Erstverstöße werden meist verwarnt; bei wiederholten Verstößen oder fehlender Aushang-Pflicht in der Verkaufsstelle drohen Bußgelder ab 250 € bis 4-stellig. Bei Allergiker-Schäden wird zusätzlich zivilrechtliche Haftung relevant — daher der hohe Stellenwert sauberer Allergen-Doku.

6. Checkliste für Konditormeister:innen

  • Master-Rezeptur mit eindeutiger Allergen-Zuordnung
  • Varianten erben Allergene automatisch (z. B. glutenfrei)
  • Theken-Aushang gepflegt, sichtbar, lesbar
  • Verkaufspersonal geschult auf Auskunftspflicht
  • Etiketten mit MHD, Loskennzeichnung, Hersteller-Adresse
  • Schriftgröße LMIDV-konform (1,2 mm x-Höhe)

7. Wie PatissierPilot die Allergen-Vererbung automatisiert

PatissierPilot hält die Master-Rezeptur als Single-Source-of-Truth und vererbt Allergen-Hauptgruppen automatisch auf jede Variante. Theken-Aushang und LMIDV-Etikette sind 1-Klick-PDF-Exporte — Schriftgröße und Pflichtfelder werden automatisch geprüft.

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